Bei der Wohnung handelt es sich um eine Wohnung in einem Servicehaus der DRK. Um diese Wohnung anmieten zu können, ist es Voraussetzung, dass Sie mindestens 60 Jahre alt sind sowie den Rentenstatus bereits erworben haben. Zudem ist es zwingend erforderlich, dass Sie neben dem Mietvertrag einen Dienstleistungsvertrag mit der DRK abschließen. Diese gewährleisten eine Regeldienstleistung für die Bewohner. Zu dieser Regeldienstleistung gehören u.a. eine 24 Std. Notrufanlage, kleinere Hilfestellungen in der Grundpflege und Unterstützung bei Alltagsfragen und -problemen. Weitere Serviceleistungen können gegen ein entsprechendes Entgelt jederzeit individuell dazu gebucht werden. Es ist ein Wohnberechtigungsschein nach 88d erforderlich.